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Cryptoleaks: Jetzt untersucht die Geheimdienstaufsicht

Das ging zackig. Nur 48 Stunden nach den ersten Enthüllungen um die Zuger Chiffriermaschinen-Firma Crypto AG hat das schlagkräftigste ständige Aufsichtsorgan des Parlaments bereits eine Untersuchung eröffnet. «Die Geschäftsprüfungsdelegation hat beschlossen, im Zusammenhang mit der öffentlich gewordenen Zusammenarbeit der Crypto AG mit ausländischen Nachrichtendiensten, eine Inspektion durchzuführen», sagte deren Präsident Alfred Heer.

Das sechsköpfige Gremium will insbesondere untersuchen, was an den Vorwürfen gegen die Behörden dran ist. Wer wusste seitens des Bundes Bescheid, dass die Crypto AG ab 1970 vom CIA und dem deutschen Bundesnachrichtendienst kontrolliert wurde und manipulierte Geräte an die halbe Welt verkaufte? Nur der Nachrichtendienst? Waren auch Chefbeamte im Bild? Oder sogar Bundesräte? Letzteres suggerieren die CIA-Dokumente, die in den letzten Tagen auszugsweise publik wurden. Sie belasten insbesondere Alt-Bundesrat Kaspar Villiger. Villiger weist die Darstellung aus dem CIA-Bericht zurück. (Zur Recherche: Das steht in den CIA-Dokumenten über Villiger)

Dass ausländische Nachrichtendienste die Schweizer Firma Crypto über Jahrzehnte hinweg für das Ausspionieren von Drittstaaten benutzt haben, zieht die GPDel nicht in Zweifel: Dieser Sachverhalt werde durch diverse Reaktionen in den dafür verantwortlichen Staaten grundsätzlich bestätigt, sagte Heer.

«Keine einzige Reaktion»

Betroffene Staaten haben offenbar bisher nicht reagiert: «Wir haben bis heute keine einzige Reaktion von potenziell betroffenen Staaten», sagte Bundesratssprecher André Simonazzi am Rande einer Medienkonferenz. Er verwies weiter auf die Untersuchung, die der Bundesrat bei alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer in Auftrag gegeben hat. Die GPDel begrüsst den Schritt. Sie hält aber auch fest, dass dieser in der Öffentlichkeit und in der Politik als ungenügend erachtet werde. Zur Rolle der Schweizer Behörden habe der Bundesrat bisher nicht Stellung genommen, heisst es in einer Medienmitteilung.

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Mit ihrer Inspektion will die GPDel als Oberaufsicht über die Nachrichtendienste und die Geheimbereiche des Bundes vor allem Berührungspunkte von Bundesstellen mit ausländischen Nachrichtendiensten in dieser Sache untersuchen. Sie will sich dabei mit Oberholzer koordinieren und fordert, dass der alt Bundesrichter uneingeschränkten Zugang zu allen Archivbeständen erhält. Mit Blick auf die Anhörung von Personen, die im Dienst des Bundes stehen oder standen, macht sie indes Vorrang geltend.

Gleiche Informationsrechte wie PUK

Zur Diskussion steht auch die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK). Als schärfstes Instrument des Parlaments kann eine PUK bei Vorkommnissen von grosser Tragweite eingesetzt werden. Bei den Informationsrechten gibt es indes keine Unterschiede: Die PUK und die GPDel verfügen über dieselben Befugnisse. Sie können alle notwendigen Informationen und Dokumente verlangen, auch Protokolle von Bundesratssitzungen und geheime Unterlagen.

Beide dürfen überdies Personen als Zeugen einvernehmen und auskunftspflichtige Personen vorladen. Der Bundesrat kann der Befragung beiwohnen und Ergänzungsfragen stellen.

Neben amtierenden und ehemaligen Behördenvertretern können sowohl die PUK als auch die GPDel bei Privatpersonen Auskünfte einholen und von solchen die Aktenherausgabe fordern. Privatpersonen haben allerdings keine Auskunftspflicht und keine Pflicht zur Herausgabe von Akten.

PUK mit mehr Mitteln

Befürworterinnen und Befürworter einer PUK argumentieren in der Regel, diese habe mehr Mittel zur Verfügung. Die finanziellen Mittel und den Auftrag legt das Parlament fest. Je nach Auftrag ist die PUK damit grösser und auch politisch breiter abgestützt. Die PUK hat ausserdem ein eigenes Sekretariat und kann einen Untersuchungsbeauftragten für die Beweiserhebung einsetzen.

Weiter sehen Befürworterinnen und Befürworter einer PUK diese als stärkeres Zeichen dafür, dass das Parlament eine umfassende Klärung will. Gegnerinnen und Gegner argumentieren, andere Wege führten schneller zu Resultaten.

Erste Diskussion am Freitag

Zur Crypto-Affäre hat die SP-Fraktion eine parlamentarische Initiative mit der Forderung nach einer PUK eingereicht. Das Büro des Nationalrates wird sich am Freitag damit befassen. Ob es bereits entscheidet, ist offen. Heisst es die Initiative gut, muss später noch das Büro des Ständerates darüber entscheiden.

Stimmen beide Ratsbüros der Einsetzung einer PUK zu, wird ein Bundesbeschluss ausgearbeitet. Über diesen entscheidet anschliessend das Parlament, nachdem der Bundesrat dazu Stellung genommen hat. Nach Einsetzung einer PUK sind Abklärungen derselben Sache durch andere Kommissionen ausgeschlossen. Die GPDel-Inspektion könnte also wieder eingestellt werden.

Gesetzesänderung geplant

Im Parlament steht derzeit zur Debatte, eine neue Form zu schaffen: die ausserordentliche Aufsichtsdelegation (AoDel). Diese könnte schneller eingesetzt werden als eine PUK. Im aktuellen Fall gibt es diese Möglichkeit aber nicht. Bisher wurde viermal eine PUK eingesetzt: zur Mirage-Affäre, zum Fichen-Skandal, zur P-26 und zur Eidgenössischen Versicherungskasse. Zur Diskussion stand die Einsetzung einer PUK unter anderem auch in der UBS-Steueraffäre. In diesem Fall entschied sich das Parlament dagegen.

Die Beziehungen der Schweiz zu US-Nachrichtendiensten sorgten bereits 2013 für Diskussionen, im Nachgang zu den Enthüllungen von Edward Snowden. Der damalige Verteidigungsminister Ueli Maurer sagte auf Fragen vor den Medien: «Wir haben keinen Kontakt und tauschen keine Daten mit der NSA aus.» Die GPDel verlangte damals Unterlagen vom Nachrichtendienst.