Autofahrer müssen Billett auch in Schweiz abgeben

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Nach Fahrverbot in DeutschlandAutofahrer müssen Billett auch in Schweiz abgeben

Zusätzlich zu einem Fahrverbot in Deutschland mussten 20-Minuten-Leser auch in der Schweiz den Führerausweis abgeben. Sie fühlen sich nun doppelt bestraft.

N. Knüsel
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N. Knüsel

Erhalten Schweizer in Deutschland ein Fahrverbot – etwa wegen zu schnellen Fahrens – müssen sie ihren Führerausweis der zuständigen deutschen Behörde schicken. Denn: Das Fahrverbot beginnt erst zu laufen, wenn es mit einem Kleber auf dem Schweizer Ausweis dokumentiert ist. Dass er seinen Ausweis einschicken musste, ärgert Leser Steve S.*: «Das ist eine Frechheit.»

Darauf meldeten sich mehrere Leser, die Ähnliches erlebt haben. Einige, wie S. P., haben Verständnis: «Strafe muss sein», sagt er. Er war auf der Autobahn 45 Stundenkilometer zu schnell unterwegs und bekam 4 Wochen Fahrverbot und 180 Euro Busse. Es habe gewirkt. Seither versuche er, sich an die Regeln zu halten.

Andere nahmen es weniger locker. Denn bei ihnen ging die Strafe noch weiter: Sie mussten neben dem Fahrverbot in Deutschland auch noch in der Schweiz das Billett abgeben.

«Absolut unnötig»

B. B.* erhielt einige Monate nach seinem Fahrverbot in Deutschland Post von einem Schweizer Strassenverkehrsamt: Sie hätten ihm den Führerausweis für weitere drei Monate entziehen wollen. «Das ging für mich gar nicht», sagt er. Mithilfe seiner Rechtsschutzversicherung habe er den Entzug auf einen Monat reduzieren können.

Auch einem anderen Leser wurde erst nach Ablauf des Fahrverbots in Deutschland in der Schweiz der Führerausweis entzogen: «Ich konnte dann noch zusätzlich einen Monat lang überhaupt nicht Auto fahren.» Er sei beruflich oft in Deutschland unterwegs und habe so insgesamt zwei Monate dort nicht fahren können. Wenn die Behörden schon zusammenarbeiteten, sollten sie zumindest miteinander kommunizieren, findet er: «So kann man seinen Ausweis einmal komplett abgeben statt zweimal.»

Auch B. fühlt sich doppelt bestraft: «Ich finde das absolut frech. Die Deutschen melden den Vorfall dem Schweizer Strassenverkehrsamt und dann gibt es auch hier einen Entzug.» Das habe ihn viel Zeit und Geld gekostet. Er findet das «absolut unnötig».

Entzug soll präventiv wirken

Thomas Rohrbach, Sprecher des Bundesamts für Strassen (Astra), versteht den Ärger nicht: «Die Verkehrsregeln gelten auch in Deutschland.» Wenn man im Ausland ein Verkehrsdelikt begehe, das dort ein Fahrverbot zur Folge habe, könne das laut dem Strassenverkehrsgesetz auch in der Schweiz zum Entzug des Führerausweises führen. Voraussetzung sei, dass die Schweizer Behörden davon Kenntnis hätten und das Vergehen auch in der Schweiz mit Führerausweisentzug bestraft werde, sagt er weiter.

Dieser solle auch eine präventive Wirkung haben, so Rohrbach: «Es geht darum, zu sagen: ‹Wir akzeptieren dein Verhalten nicht – egal wo auf der Welt.›» Zudem brauche es relativ viel, bis man ein Fahrverbot bekomme. Und: «Die Wahrscheinlichkeit, dass man nur einmal massiv zu schnell gefahren ist und genau dann kontrolliert wurde, ist doch sehr klein.»

Doch warum erhielt Steve S. mit massiv übersetzter Geschwindigkeit nur ein Fahrverbot in Deutschland, andere Lenker aber für ein ähnliches Vergehen im Nachbarland auch ein Verbot in der Schweiz? Tatsächlich ist es eine Lotterie. Laut Rohrbach sind die deutschen Behörden nicht verpflichtet, Fahrverbote an die Schweiz zu melden. Es gebe dazu keine Verträge oder Abkommen, so der Sprecher. Doch: «Ich gehe davon aus, dass die meisten Fälle gemeldet werden.»

*Name bekannt

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