Der Besitz von weniger als 10 Gramm Cannabis ist auch bei Jugendlichen nicht strafbar. Das Gesetz sieht in einem solchen Fall im Vergleich zu Erwachsenen keine spezielle Behandlung vor. Dies hat das Bundesgericht in einem Leiturteil entschieden.Nein, auch f�r Erwachsene soll das verboten sein.Die Drogen hatte der Jugendliche f�r den Eigengebrauch bei sich. Die Jugendanwaltschaft Winterthur sprach ihn mit einem Strafbefehl wegen �bertretung des Bet�ubungsmittelgesetzes schuldig.
Das Bundesgericht st�tzt jedoch den Entscheid der Vorinstanz, wie aus einem am Donnerstag ver�ffentlichten Urteil hervorgeht. Es kommt zum Schluss, dass sich weder aus dem Gesetzestext noch aus den Materialien des Gesetzgebungsprozesses entnehmen lasse, dass sich die Straflosigkeit bez�glich der Vorbereitungshandlungen f�r eine geringf�gige Menge Cannabis zum Eigenkonsum auf Erwachsene beschr�nken solle.Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der Revision des BetmG von 2012.
Von diesem Ordnungsbussenverfahren ausgenommen ist hingegen der Konsum von Cannabis bei Jugendlichen. Daraus lasse sich aber nicht ableiten, dass der Besitz einer geringf�gigen Menge von Cannabis bei Jugendlichen nicht straffrei w�re, schreibt das Bundesgericht. Auch wenn im BetmG der Jugendschutz eine grosse Rolle spiele, bedeute dies nicht eine strengere Bestrafung von Jugendlichen.
d.h. weniger als ein Päckchen Zigaretten ist -auch- nicht strafbar?
Nicht ganz schlüssig. Einerseits ist die Schweiz korrekt und büsst jedwede Fehlbarkeit im Strassenverkehr (50 ist 50 und nicht 51) und andererseits diese weichen Gesetze bei Cannabis. Schlecht für Erziehung und Moral.
Wo bleibt der Jugendschutz und die Suchtprävention?
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