Der Möbelhändler XXXLutz wird die Republik Österreich wegen der vom Verfassungsgerichtshof gekippten 400 Quadratmeter-Regel im Handel nicht verklagen. Man habe entschieden keine rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen, sagte XXXLutz-Sprecher Thomas Saliger am Montag zur APA. Es sei um die Gleichstellung gegangen, nicht darum, Profit aus der Sache zu schlagen.\nXXXLutz war einer der lautesten Kritiker der unterschiedlichen Öffnungsschritte nach dem Lockdown.
\nVerstoß gegen Gleichheitsgrundsatz\nDass Läden mit weniger als 400 Quadratmetern nach Ostern wieder öffnen durften, größere Geschäfte aber noch nicht, hat gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen - und dies vor allem auch deshalb, weil Bau- und Gartenmärkte mit mehr als 400 m2 auch Mitte April wieder aufsperren durften, stellte der VfGH im Juli fest.
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