Mit der in Spannung erwarteten Entscheidung des VfGH zur Beihilfe bei Suizid war ein kontrovers geführter Diskurs verbunden, der geprägt war vom Aufeinanderprallen weltanschaulicher Ideologien, religiöser Überzeugungen und philosophischem Verständnis von Grundrechten. Unabhängig davon, wie man selbst zur Entscheidung steht, ist der dadurch verursachte Diskussionsimpuls als positiv zu bewerten.
Dem derzeit aus bekannten Gründen vorherrschenden Lagerkoller konnte und kann deshalb nicht nur durch Streamingdienste und Internetkäufe abgeholfen werden, sondern eben auch mit teils leidenschaftlich geführten Debatten über diese fundamentalen Themen. Da diese zwangsläufig jeden Menschen dem Grunde nach betreffen, steht auch niemandem ein Entschlagungsrecht zu, abgesehen im Fall einer schlechten Internetverbindung.Jeden Tag. Überall.
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