Wohnzimmer-Tests werden wieder zugelassen

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Selbst abgenommene Tests werden bei 3-G-Kontrollen wieder anerkannt. Es gibt nur eine Voraussetzung

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Die Wohnzimmer-Tests sind wieder zurück. Das sieht die Novelle zur Schutzmaßnahmen-Verordnung vor, die am Donnerstag vom Hauptausschuss beschlossen wird. Demnach können selbst abgenommene Tests in 3G-Bereichen wieder anerkannt werden. Einzige, schon bekannte Voraussetzung: Sie müssen von einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst sein. Gelten werden sie wie normale Antigentests 24 Stunden.

Ansonsten enthält die Verordnung keine großen Neuigkeiten. Die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben - nunmehr mindestens bis 30 Jänner - ebenso bestehen wie die Sperrstunde in der Gastronomie.

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