Langsam geht es ans Eingemachte. Der 13. Oktober 2021 war der Stichtag für diverse Stellungnahmen zum Ministerialentwurf der Urheberrechtsnovelle. Entsprechend nervös brummt es nun auf der Homepage des österreichischen Parlaments. Dutzende Erklärungen, Forderungen, Detailschärfungen und Warnungen stehen dort Spalier, auf der einen Seite jene der Urheberverbände, auf der anderen jene der Film- und Musikindustrie und der Internetlibertins.
Nur mit der klaren Bejahung eines Direktvergütungsanspruchs gegenüber Facebook, Instagram, Youtube und Co erhalten die Urheberinnen und Urheber jene Rahmenbedingungen, die ihre Leistungen nachhaltig ausgleichen. Wer allzu gern eine Gratisgesellschaft propagiert, sollte mit dem Codex der Verantwortlichkeit von allen für alle zurechtkommen, - oder in dieser Diskussion etwas leiser treten. Viele Straßen Wiens sind mittlerweile als Fairness-Zone ausgeschildert; ein Verhalten unter dieser Maxime führt auch im Internet zu sozialer Disruption. Genau das wird uns ja auf ökonomischer Ebene exemplarisch von den Plattformgiganten vorgemacht.
Der in den Stellungnahmen häufigste Verweis gilt dem deutschen Novellenentwurf, der mittlerweile bereits umgesetzt ist und zu Recht von den Urheberinnen akklamiert wird. Chapeau! Unsere Nachbarn waren nicht nur schnell, sondern haben im Interessenausgleich zwischen Urhebern, Nutzern und den großen Internet-Plattformen die Direktvergütung, die Vergütung der Bagatellnutzung, die Kollektivlizenzierung sowie viele Forderungen im Vertragsrecht verbindlich ins Gesetz gebracht.
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