Wer seine Mietwohnung nicht mehr braucht, sondern sie zur Gänze jemandem anderen überlässt, kann seine Rechte daran verlieren – denn das ist laut
Mietrechtsgesetz ein Kündigungsgrund. Dass es hier jedoch gewisse Spielräume gibt, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs .Jeden Tag. Überall.
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