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Konkret zielt Goach in seiner Aussendung auf die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2015 ab."Der Steuerausgleich kann rückwirkend für fünf Jahre erledigt werden", so der AK-Präsident. Wer also den Steuerausgleich für 2015 noch nicht gemacht hat, kann sich bis Silvester potentiell Tausende Euro zurückholen. Goach betont, dass die Arbeiterkammer-Steuerexperten dazu für Fragen der Arbeitnehmer zur Verfügung stehen.
"Arbeitnehmer, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen, sollten in jedem Fall den Lohnsteuerausgleich machen"
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