Wenn jemand das Virus schon hatte, soll er von Pflichten befreit werden. Aber wann ist das sinnvoll? Der Verordnungstext lässt Juristen und Ärzte grübeln.
Wenn jemand das Virus schon hatte, soll er von Pflichten befreit werden. Aber wann ist das sinnvoll? Der Verordnungstext lässt Juristen und Ärzte grübeln.
Also doch gelber Stern, od. Grüne Plakette, oder Stempel am Hirn? Alles nur um ein bisschen rassistisch, nazistisch oder aufsässig bezeichnet zu werden. Irgendeine Beileidigung oder Nazi- Unterstellung wird schon jemand einfallen...