© APhat das Koblenzer Oberlandesgericht den Angeklagten am Donnerstag zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sprachen den 58-jährigen Anwar R. wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, 27-fachen Mordes, Folter und weiterer Delikte schuldig. Der Beschuldigte war laut Anklage früher Mitarbeiter des Geheimdiensts des syrischen Machthabers Bashar al-Assad und soll ein Gefängnis geleitet haben.
Der deutsche Justizminister Marco Buschmann hat das Gerichtsurteil als Vorbild für die Strafverfolgung auch in anderen Staaten empfohlen:"Ich würde es begrüßen, wenn andere Rechtsstaaten diesem Beispiel folgen." Die"Pionierarbeit" des Koblenzer Gerichts verdiene es, weltweit wahrgenommen zu werden."Wer Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat, darf nirgendwo sichere Rückzugsräume finden.
In der Urteilsbegründung am Donnerstag zollte der Vorsitzende Richter den überlebenden Opfern, von denen knapp 80 in dem rund zweijährigen Verfahren als Zeugen ausgesagt hatten, Anerkennung. Sie hätten teilweise trotz großer Furcht vor dem syrischen Regime ausgesagt. Sie hätten dies getan, obwohl sie um sich selbst oder ihre Familien gesorgt hätten."Dafür gilt ihnen mein ganzer Respekt.
...es sind immer die anderen...
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