Weitere Corona-Hilfen ab Mittwoch beantragbar

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Konkret geht es um den Dezember-Umsatzersatz sowie um den Verlustersatz bis 3 Millionen Euro.

Ab morgen, Mittwoch, sind weitere Coronahilfen für Firmen beantragbar. Es geht um den sogenannten Verlustersatz mit einer Höhe bis zu 3 Mio. Euro und den bis zu 50 Prozent hohen Dezember-Umsatzersatz. Den Umsatzersatz gibt es für jene Branchen, die weiter vom Lockdown betroffen sind wie Gastronomie und Hotellerie. Beide Stützungen sind via FinanzOnline zu beantragen und werden auf Basis von Steuerdaten ermittelt, teilten Finanz- und Tourismusministerium am Dienstag mit.

Hier muss die Antragstellung aber über einen Steuerberater erfolgen. Kleine Firmen können dafür bis zu 1.000 Euro verlusterhöhend anrechnen. Der Verlust wird prognostiziert. Die Endabrechnung erfolgt sobald ausreichende Daten vorliegen. Für denselben Zeitraum kann kein Umsatzersatz bezogen werden. Ein Umstieg vom Fixkostenzuschuss ist einmalig möglich, damit Betriebe die für sich beste Variante wählen können.

Mit den finalisierten Instrumenten des Dezember-Umsatzersatzes und des Verlustersatzes mit einem Volumen von bis zu 3 Millionen Euro haben wir ein nahtloses System an effektiven Hilfen geschaffen, die beide ab morgen beantragt werden können", so Finanzminister Gernot Blümel ."Für die Gastronomie und Hotellerie sind Umsatzersatz und Verlustersatz überlebenswichtig", sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger .

 

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