Zwischen Kurz Anwälten und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gab es zuletzt Unstimmigkeiten, wer Kurz Beschuldigtenvernehmung machen soll. Dem Wunsch des Kanzlers wird nun per Weisung entsprochen.Wer darf die Beschuldigtenvernehmung des Kanzlers durchführen? Der Anwalt von Kurz sagt, ein Richter. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hingegen wollte ihn selbst befragen. Das Justizministerium entschied nun: Dem Wunsch des Kanzlers wird entsprochen.
Prinzipiell muss die Staatsanwaltschaft laut Strafprozessordnung einen Antrag auf richterliche Beweisaufnahme selbst stellen, wenn gewisse Umstände vorliegen. Dazu gehört, wenn ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt. Die WKStA argumentierte zuletzt, dass der Paragraf vor ihrer Sonderzuständigkeit geschaffen wurde und darum in der Praxis eher hinfällig sei.
Die Ladung zur Zeugenvernehmung wurde Ende Juni zugestellt – Kurz ist ihr noch nicht nachgekommen. Sein Anwalt Werner Suppan hat einen Einspruch wegen Rechtsverletzung gemacht. Die Ladung sei unter Androhung von Zwangsmaßnahmen erfolgt, der Kanzler sei weiters in seinen subjektiven Rechten verletzt worden, weil eine gerichtliche Beweisaufnahme seitens der Staatsanwaltschaft gar nicht erst beantragt wurde.
Die Entscheidung, ob Kurz wegen Falschaussage vor dem U-Ausschuss angeklagt wird, wird darum nicht so bald fallen. Im „Bild“-Interview hatte der Kanzler Sonntag jedenfalls schon angekündigt, auch bei einer Anklage im Amt bleiben zu wollen.Für Aufregung sorgt indessen ein Vergleich, den Kurz im Interview mit VOL gezogen hat. Kurz verglich Staatsanwälte implizit mit Pädophilen.
In dem Artikel steht auch: 'Kurz verglich Staatsanwälte implizit mit Pädophilen.' Weil er gemeint hat, die Kirche hätte Kritik von außen nicht ernst genommen, das hätte ihr geschadet. Eine kühne Behauptung und in dieser Form wohl klagbar. Da hilft auch 'implizit' nichts.
..nach besuch UNO -New York ..Wie ist die Einstellung Zum Neuen Daten
..virbehaltene Be inhaltung.. ..Folge Anweisungen..
....Die WKStA argumentierte zuletzt, dass der Paragraf vor ihrer Sonderzuständigkeit geschaffen wurde und darum in der Praxis eher hinfällig sei.... Aha, geltendes Recht gilt also für die WKSta nicht 🤦♀️ Da dürfte jemand im BMJ die Reißleine gezogen haben!
Bundspecht5 Für nicht gebildete Trolle
Bundspecht5 Die Befragung sollte von unabhängigen Richtern und nicht von WKStA-Clowns durchgeführt werden.
unpackbar ! von freier justiz kann man nun nicht mehr reden ! erinnert an die 70iger in uganda …
Wäre in so einem heiklen Fall nicht besser, seine Mama würde ihn befragen?
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