Jetzt liegt ein erstes Urteil des Obersten Gerichtshofes im Fall jenes Urologen vor, durch den laut Anklage
geworden sein sollen. Eines der Opfer wurde vom Höchstgericht eine Entschädigung von 50.000 Euro zugesprochen. Der Eingriff wird klar als Kunstfehler bewertet.Der 36-jährige Mann hatte immer wieder Schwierigkeiten beim Sex. Er war überzeugt, dass keine psychischen Probleme dafür verantwortlich waren, und wandte sich an den Urologen Dr. Ralf Herwig. Dieser empfahl eine Operation. Dabei sollte ein „venöses Leck“ im Penis beseitigt werden.
'Ordiniert' klingt irgendwie nach ornaniert, was dem Patienten jetzt unmöglich ist....tralala
Ach mit der Gage aus Tirol ein klaxxxxx
🙏🙏
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