Was Sie tun können, wenn Sie entlassen werden

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Der plötzliche Rausschmiss der OeNB-Personalchefin Susanna Konrad-El Ghazi lässt die Wogen derzeit hochgehen. Was Sie dagegen tun können, wenn Ihnen selbst die Kündigung droht.

Die Suspendierung der OeNB-Personalchefin Susanna Konrad-El Ghazi sorgt seit vergangenen Freitag für reichlich Aufsehen: So sei die Personalchefin von der Sicherheitsfirma gar abgeführt worden. Der Grund: Angeblich soll Notenbank-Gouverneur Robert Holzmann die strategische Personalplanung an sich gerissen haben, Konrad-El Ghazi im Gegenzug eigenmächtig über die Karenzierung eines Mitarbeiters entschieden haben.

„Dienstfreistellungen und das damit verbundene Fernbleiben vom Arbeitsort sind üblich“, sagt auch Monika Sturm, Rechtsanwältin bei Fellner, Wratzfeld und Partner. „Ein gewaltsames Rausschmeissen bleibt aber eher die Ausnahme.“ Womöglich seien die Emotionen „hochgekocht“. Die Kündigung von Arbeitnehmern erfolgt schriftlich oder mündlich. Dabei besteht eine Kündigungsfrist, die zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem beabsichtigten Ende des Arbeitsverhältnisses liegen muss. Für Arbeiter und Angestellte gelten unterschiedliche Kündigungstermine, die eingehalten werden müssen, sowie unterschiedliche Kündigungsfristen.

 

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