Was fürs Werkeln im Büro daheim gilt

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Die Sozialpartner feilschen weiter um Homeoffice-Regelungen, die AK drückt bei den Verhandlungen aufs Tempo.

Arbeiten im Homeoffice ist derzeit durch Betriebs- oder Einzelvereinbarungen geregelt - ein eigener Rechtsrahmen fehlt aber. Daran gebastelt wird jedoch. Seit Mitte September sind die Sozialpartner in Verhandlungen, fünf Gesprächstermine gab es bisher. Bis März - laut einem Sprecher von Arbeitsministerin Christine Aschbacher war dies der 'allgemeine Wunsch der Sozialpartner' - soll es erste Ergebnisse geben.

Ferner müsse auch im Homeoffice der Arbeitnehmerschutz gelten.\nWas der AK ebenfalls wichtig ist: Ein Krankenstand müsse auch im Homeoffice ein Grund bleiben, nicht zu arbeiten. Darüber hinaus müsse Homeoffice von Familie und Freizeit klar abgegrenzt sein. Arbeit zu Hause sei keine Kinderbetreuung.\nWas den Unfallversicherungsschutz bei mobilem Arbeiten betrifft, fordert die AK, dass dieser 'zeitlich unbefristet, angemessen und praxistauglich' zu gestalten sei.

 

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