Die neue Verordnung bringt mit Montag viel Erwartetes und einige Überraschungen. Sie gilt bis 23. Dezember - für Skilifte und Familienfeiern bleibt damit Unsicherheit.Langsam bekommt die Regierung Routine mit ihren Rechtstexten: Am Montag tritt die neue Covid-Verordnung in Kraft, am Freitag war der Text online. Befristet ist er mit 23. Dezember - damit sind angekündigte Lockerungen für Skilifte und Familienfeiern nicht umfasst.
. Voraussetzung ist, dass es bei der sportartspezifischen Ausübung nicht zum Körperkontakt kommt. Fußballplätze etwa bleiben demnach geschlossen.Das Betreten von Freizeit- und Kultureinrichtungen bleibt weiterhin untersagt. Explizit ausgenommen sind davon Museen, Kunsthallen, kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien und Archive. Es gelten die Regeln wie im Handel.Die Besuchsbeschränkungen bleiben aufrecht.
Das tolle is ja.. ich würd als Wiener gerne in Tirol skifahren .. kann aber in kein Hotel.. sondern müsste bei Freunden schlafen.. genau DAS wollen sie ja NICHT.. aber anders könnt ich ned Skifahren. Was soll das? Beim Punsch 50 meter weggehn kann jeder.
Was macht der VfGH? Wurden die werten Damen & Herren Parteisolda...huch!...ähm...ich meine Richter!...Verfassungsrichter auch allesamt wegen des Lockdown weggesperrt? 😼
Das ganze ist doch nur noch reine Willkür. 🤮
Mir wurscht, ich bin eh nicht dort
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