Was ab sofort fürs Home-Office gilt

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Mit 1. April tritt die Neuregelung fürs Home-Office in Kraft, zeitgleich mit dem Beginn des nächsten verschärften Lockdowns in Ostösterreich. Einige Fragen bleiben jedoch offen.

Mit 1. April beginnt in Ostösterreich die „Osterruhe“ – und damit auch der nächste Lockdown für weite Teile des Handels und körpernahe Dienstleister. Büros sind davon nicht unmittelbar betroffen; von Gesundheitsminister Rudolf Anschober kam jedoch der „dringende Appell“, weiterhin verstärkt Home-Office zu nutzen.

Und das nicht nur im Osten des Landes. Wobei es zwar keine gesetzliche Home-Office-Pflicht gibt, wohl aber eine Regelung in der Covid-Schutzmaßnahmenverordnung, die besagt, dass darauf zu achten ist, berufliche Tätigkeiten so weit wie möglich außerhalb der Arbeitsstätten auszuüben.Jeden Tag. Überall.

 

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