Dass deswegen am vergangenen Freitag Kurienkardinal Mauro Piacenza ausrückte, um dazu einige Dinge klarzustellen, zeigt, wie sehr dieses Thema die katholische Kirche in ihrem Innersten trifft. Der Kardinal betonte, dass die Beichte als „Sakrament im Namen der Religionsfreiheit geschützt werden müsse. Jeder Eingriff sei als „unrechtmäßig und als Verletzung der Gewissensfreiheit anzusehen“.
„Ein vernünftiger Beichtpriester wird alles tun, dass er den Täter dazu bewegt, sich selber zu stellen“ In Österreich dürfe ein Priester von der Exekutive auch nicht dazu befragt oder vernommen werden. Das gilt auch, wenn etwa ein Priester als Zeuge bei einem Prozess aussagen muss. Allein die Tatsache, dass dort versucht würde, das Beichtgeheimnis zu knacken, könnte am Ende ein Urteil nichtig machen.
Beim Beichtgeheimnis steht auch für den Priester viel auf dem Spiel. Für ihn zählt da das kanonische Recht mehr als die staatliche Rechtsordnung. Kowatsch: „Ein Priester, der das täte, käme in Kollision zwischen beide Rechtsordnungen, weil seine eigene Rechtsordnung ihn mit der Höchststrafe, nämlich der Exkommunikation, belegen würde. Eine Exkommunikation, die ausschließlich der Papst selber wieder aufheben könnte.
Die Drohung mit der Hölle war offenbar ein wirksamer Schutz gegen Leaks. Jedenfalls ein besserer als unsere Gesetze.
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