durch. Später wurde bekannt, dass Sellner den E-Mailverkehr aus dem Jänner 2018 zwischen ihm und dem Attentäter nicht einmal eine Stunde vor der Hausdurchsuchung von seinem Account gelöscht hatte.
Aus den Anfragebeantwortungen geht auch der Ablauf vor der Razzia hervor: Am 19. März 2019 wurde vom zuständigen Referat des BVT ein Antrag zur Anordnung einer Hausdurchsuchung an die zuständige Staatsanwaltschaft Graz gestellt. Die staatsanwaltschaftlich bewilligte Anordnung zur Durchführung der Hausdurchsuchung wurde dem BVT am 24. März übermittelt.
Kenntnis von dem Antrag hatten die fallführenden Beamten. Am nächsten Tag, dem Termin der Razzia, wurden dann auch jene Beamten des Verfassungsschutzes, die als Unterstützung herangezogen wurden, informiert. Bereits am 21. März informierte das BVT den Generalsekretär des damaligen Innenministers Herbert Kickl , Peter Goldgruber, über die bevorstehende Hausdurchsuchung.
Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien mit dem Bundesamt für Korruptionsbekämpfung dem"Standard“ zufolge, ob es zu Amtsmissbrauch oder der Verletzung des Amtsgeheimnisses durch unbekannte Täter gekommen ist. Allerdings habe es noch keine Einvernahmen der beteiligten Beamten gegeben, wie Neos-Abgeordnete Stephanie Krisper kritisierte.
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