Der Verein für Konsumenteninformation geht im Auftrag des Sozialministeriums mit einer Klage gegen die nach Ansicht der Verbraucherschützer irreführende Bewerbung von FFP2-Masken der Hygiene Austria als"Made in Austria" vor. Das Handelsgericht Wien soll klären, ob zugekaufte Masken aus China als"Made in Austria" vertrieben werden dürfen.
Der VKI gehe seit Beginn der Pandemie im Auftrag des Ministeriums gegen irreführende Maßnahmen in allen Bereichen der Pandemie vor und führe auch zahlreiche Musterverfahren zur Klärung offener Fragen im Verbraucherrecht. Es wurde also in besonderer Weise darauf abgestellt, dass es sich bei den Masken der Hygiene Austria um"Made in Austria"-Produkte handeln würde. Damit wurde aus Sicht des VKI eine besondere Erwartungshaltung der Verbraucherinnen und Verbraucher geweckt.
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