Die Maskenpflicht und die Teilung von Schulklassen im Frühjahr war rechtswidrig - zu diesem Schluss kam nun der Verfassungsgerichtshof. Das Erkenntnis hat allerdings keine inhaltlichen, sondern formale Gründe: Auf welcher Grundlage das Bildungsministerium die Entscheidung für diese Maßnahme getroffen hatte, sei „nicht erkennbar“ gewesen, hieß es in der Begründung.
beschwert hatten. Diese machten gegen die auf das restliche Schuljahr 2019/2020 bezogene Verordnung geltend, „dass die angefochtenen Bestimmungen gegen den Gleichheitsgrundsatz, das Recht auf Privatleben und das Recht auf Bildung verstoßen“. Die Verordnung trat bereits außer Kraft.„Mit dem heute veröffentlichten Erkenntnis hat der VfGH ausgesprochen, dass die angefochtenen Bestimmungen gesetzwidrig waren“, hieß es Mittwochmittag.
Grund dafür ist das sogenannte Legalitätsprinzip in der Verfassung: Grob gesagt darf die Erlassung einer Verordnung nur auf Basis von Gesetzen erfolgen. Dabei darf dieses Gesetz durchaus weit gefasst sein und dem Verordnungsgeber einen gewissen Spielraum überlassen - allerdings muss dieser dann auch genau darlegen, auf welcher Grundlage er die von ihm erlassenen Maßnahmen getroffen hat.Das kann das Bildungsministerium nicht nachvollziehen.
Wann wird endlich diese Katastrophen-Regierung für rechtswidrig erklärt?!!
Mal schauen ob dass Konsequenzen für den ein oder anderen nach sich ziehen wird.... Irgendjemand wird Verantwortung für diese verfassungswidrigen Verordnungen und Gesetze übernehmen müssen
Also alle Schuldigen auf Schadensersatz verklagen
Und welche Konsequenzen hat es für unsere Schnöseltruppe, natürlich keine, die treten unsere Gesetze mit Füßen, aber keinen Interessiert es.
Weil der Minister keine Unterlagen eingereicht hat
Natürlich sind die linken Richter gegen die Maßnahmen unserer Regierung.
Aber schon vor zig Jahren forderten Bildungsexperten, dazu zähle ich auch so manche Eltern (nicht alle), eine kleinere Anzahl von Schülern pro Klasse. Natürlich mit anderem Hintergrund, aber diese Forderung gehört wieder auf den Tisch. Und das 10 Schuljahr.
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