Der Verfassungsgerichtshof kippt - mit Wirksamkeit 1. Jänner 2022 - die Strafbarkeit der Beihilfe zum Selbstmord. Der Straftatbestand der „Hilfeleistung zum Selbstmord“ verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung.
Es sei verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten, befand der VfGH. Tötung auf Verlangen bleibt dagegen weiterhin strafbar.Die Aufhebung der Beihilfe zum Selbstmord mit Ablauf des 31. Dezember 2021 in Kraft. Bis dahin hat der Gesetzgeber Zeit, Maßnahmen gegen Missbrauch zu treffen.
Aber darüber das um ein Haar der Weg für einen Polizeistaat geebnet worden wäre schreibt ihr nichts ? 🤔
Verurteilt er denn endlich die Lügner der Politik?
das wäre dan Mord
Richtige Entscheidung.
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