Verordnung verfassungswidrig?: Kinder und Schlepplift-Nutzer von FFP2-Maskenpflicht ausgenommen

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Nach tagelangen hektischen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wurde Dienstagmittag die 3. Lockdown-Verordnung, die auch das Aufsperren der Skigebiete ab 24. Dezember regelt, im Hauptausschuss des Parlamentes abgesegnet

ich trau mich zu den Intensiv Skifahrern dazu zuzählen - vielleicht die letzten 4-5 Jahr nicht mehr so, aber bis 46 47 auf alle Fälle. Habe über eine lange Zeit immer eine Lungo Saisonkarte oder den die Super Sbg card ge´habt.Ich habe nie erlebt, dass Schifahrer sich am Sessellift angehustet, angeniest oder ange-aerosolt haben. Gerade jetzt im Dezember, Jänner auch noch Feber sitzens eingemümmelt wegen der Temperaturen mit einen Buff am Sessellift.

Diese kleinkarierte ffp2 Maskendiskussion d. Regierung ist nur populistisch und ein Alibi, weil wie sollens 1. das kontrollieren, 2. was soll das bringen und 3. masken rauf und runter ist ohnehin nicht handlebar. Statt dass die Regierung froh ist, die Menschen zum Sport zu bringen um das Immunsystem zu stärken, lamentieren die wegen einer völligen Unsinnsverordnung.

 

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Gerade viele Kinder sind durch die Corona-Krise psychisch schwer angeschlagen, schön, dass sebastiankurz ihnen ein paar Tage der Freude und Unbeschwertheit auf den Pisten ermöglicht

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