Das Gesundheitsministerium hat am Mittwoch die lang erwartete Verordnung für Corona-Impfungen durch niedergelassene Ärzte veröffentlicht. Damit dürfen ab dem Inkrafttreten der Verordnung Menschen über 80 geimpft werden, ab 1. Februar auch Über-65-Jährige. Geregelt wird auch das Honorar: Der zuständige Krankenversicherungsträger muss für die erste Teilimpfung 25, für die zweite 20 Euro an den Arzt überweisen.
Ab 1. Februar kommen"Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres" und"Personen vor Vollendung des 65. Lebensjahres, sofern sie der COVID-19-Risikogruppe nach der COVID-19-Risikogruppe-Verordnung, BGBl. II Nr. 203/2020, angehören", dazu. Weiters sind ab 1.
Die Verordnung regelt auch, dass Impfungen"auch an allen anderen krankenversicherten Personen bzw. deren anspruchsberechtigten Angehörigen durchgeführt werden, sofern ausreichend Impfstoff vorhanden ist und dieser nicht innerhalb der Haltbarkeitsfrist an Personen nach Abs. 2 verimpft werden kann". In diesem Fall habe die"Auswahl durch die Ärztin/den Arzt anhand des individuellen Erkrankungs- und Ansteckungsrisikos zu erfolgen". Die Verordnung tritt mit 28.
Österreich Neuesten Nachrichten, Österreich Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.