Eine Grundsatz-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Thema"harte Landung" sorgt für Erleichterung bei vielen Fluggesellschaften. Wer sich bei einer harten Flugzeuglandung verletzt, hat nach dem Urteil nicht zwingend Anspruch auf Schadenersatz. Unabhängig von der persönlichen Wahrnehmung einzelner Passagiere handle es sich unter bestimmten Bedingungen nicht um einen Unfall, urteilten die europäischen Höchstrichter am Mittwoch in Luxemburg .
Sie kommen zu dem Schluss, dass es sich bei einer Landung,"die im Einklang mit den für das betreffende Flugzeug geltenden Verfahren und Betriebsgrenzen und unter Berücksichtigung der Regeln der Technik und der bewährten Praktiken auf dem Gebiet des Betriebs von Luftfahrzeugen durchgeführt wird", nicht um einen Unfall handle. Dies gelte auch dann, wenn der betroffene Fluggast die Landung als unvorhergesehenes Ereignis wahrgenommen habe.
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