Verbraucherschutz - Gericht erklärte 19 Klauseln bei Laudamotion für unzulässig

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Das Oberlandesgericht Wien hat 19 Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Billigfluglinie Laudamotion für unzulässig erklärt.

Das Oberlandesgericht Wien hat 19 Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Billigfluglinie Laudamotion für unzulässig erklärt. Ein zentraler Punkt der Beanstandungen betreffe Klauseln, die es den Reisenden erschweren sollen, ihre Rechte gegen Laudamotion durchzusetzen, teilte der Verein für Konsumenteninformation , der im Auftrag des Sozialministeriums ein Verfahren gegen die Fluglinie führte, am Mittwoch mit. Das Urteil ist rechtskräftig.

'Ein solches Verbot, eine Konsumentenschutzeinrichtung - wie etwa den VKI - mit der Durchsetzung von Rechten zu beauftragen, behindert Verbraucherinnen und Verbraucher auf ihrem Weg zur Erlangung ihrer Entschädigung. Die Rechte der Fluggäste werden dadurch massiv eingeschränkt', sagte Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.

 

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