so definiert: „Belastungen der Umwelt … sind jedenfalls solche nachteiligen Einwirkungen, die geeignet sind, insbesondere den Boden, den Pflanzenbestand oder den Tierbestand bleibend zu schädigen.“ Der Wiener Rechtsanwalt Reinhard Schanda : „Ein derartiger Antrag ist möglich, wenn jemand im subjektiven Recht auf Gesundheit beeinträchtigt wird. Jede Einwohnerin und jeder Einwohner hat das Recht, dass seine Gesundheit vom Staat geschützt wird“.
Konkret formuliert der Antrag, die fossilen Energieträger stufenweise aus dem Verkehr zu ziehen. Kohle und Koks sollen ab 2025 tabu, der Einsatz von Heizöl nur noch bis Ende 2029 möglich, und jener von Treibstoffen ab 2035 verboten sein. Eine Ausnahme solle es nur für Flugbenzin geben – Kerosin dürfe, so der Antrag, fünf Jahre länger genutzt werden, wäre somit ab 2040 verboten.
„Es gibt nun drei Möglichkeiten“, so Reinhard Schanda. „Entweder wird dem Antrag gefolgt und die Verordnung erlassen. Wird dem Antrag nicht stattgegeben, dann hat dies in Form eines Bescheids zu geschehen. Möglichkeit drei: Es gibt keine Äußerung der Ministerin dazu.“ Sowohl der Bescheid, als auch eine Nicht-Entscheidung können juristisch bekämpft werden. Die Dauer des innerösterreichischen Instanzenzugs schätzt Schanda auf „zwei bis drei Jahre“.
Die Sprecherin der Wirtschaftsministerin meint dazu: „Aus gewerberechtlicher Sicht handelt es sich bei einem solchen Vorhaben um eine energielenkende Maßnahme, die nicht dem Tatbestand Gewerbe und Industrie unterliegt. Eine solche Maßnahme wurde im Gewerberecht bereits im Jahr 2000 versucht. Diese Bestimmung wurde vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben.
Klima Lüge mal wieder
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