Urteil: Hahn darf nur noch nach Stundeplan krähen

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Nachbarn hatten sich über einen Hahn beschwert und zogen vor Gericht. Das Urteil: Der Hahn darf zwar weiterkrähen – jedoch nur zu bestimmten Zeiten.

Die Nachbarn hatten sich beschwert, dass der Hahn an manchen Tagen 14,5 Mal pro Stunde gekr�ht habe, manchmal gar bis zu 44 Mal. Ein Kl�ger soll mit einer App durch sein K�chenfenster in rund 15 Metern Entfernung einen L�rmwert von 84 Dezibel gemessen haben. Zum Vergleich: Eine Hauptverkehrsstra�e kommt auf rund 85 Dezibel.

Der Fall ging vor Gericht. Die Nachbarn hofften, dass der H�hnerstall abgerissen w�rde und/oder dem Hahn das Kr�hen untersagt, hei�t es in mehreren Medienberichten.Den H�hnerstall abzurei�en steht nicht zur Diskussion, hei�t es laut"20 Minuten". Auch kr�hen darf der Gockel weiterhin. Jedoch mit Einschrenkungen. Der Hahn muss sich ab jetzt im Freien an einen Stundenplan halten.

So darf er werktags ab 8 Uhr und sonntags ab 9 Uhr jeweils bis 22 Uhr im Freien herumkr�hen. In der �brigen Zeit ist er laut Urteil"in einem abgedunkelten Stall zu halten". Dieser muss"gen�gend schallisoliert" werden. Die Hennen d�rfen weiterhin gackern, wann immer sie wollen.Corinne und ihr Hahn Maurice haben auf der Insel Ol�ron dasselbe Problem. Auch Corinne sitzt vor Gericht, weil ein Seniorenpaar ihren Hahn Maurice zu laut finden.

"Sie werfen mir vor, dass der Hahn kr�ht. Sie sagen, er kr�he von vier Uhr fr�h bis zum Abend non-stop. Das ist nicht wahr.", wird Hahn-BEsitzerin Corinne auf"Euronews.com" zitiert. Das Netz ist auf der Seite von Hahn Maurice und Corinne. 120.000 Menschen unterschrieben eine Petition F�R Maurice. Sogar die New York Times berichtet �ber den Prozess. Ein Urteil steht noch aus. Es wird f�r 5. September erwartet.

 

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