Karl Ettinger Redakteur Voyeuristisches Fotografieren oder Filmen unter den Rock soll künftig als eigener Tatbestand erfasst und bestraft werden. Nach einem SPÖ-Vorstoß im Justizausschuss des Parlaments kam es am Mittwochabend letztlich zu einem Entschließungsantrag aller fünf Parlamentsparteien, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zu erstellen. Justizministerin Alma Zadic wird das nun in Angriff nehmen.
Im Handy-Zeitalter hat das unbefugte Fotografieren von Frauen unter dem Rock oder Kleid, das sogenannte Up-Skirting, stark zugenommen. Danach werden Aufnahmen aus dem Intimbereich nicht selten auch in sozialen Medien öffentlich gemacht. Dem soll nun möglichst ein Riegel vorgeschoben werden. Justizministerin Zadic sicherte zu, dass sich eine Expertengruppe mit dieser Problematik ausführlich beschäftigen werde.
Ausgangspunkt der Debatte im Justizausschuss war ein Vorstoß der SPÖ. Die Oppositionspartei trat für einen entsprechenden Tatbestand im Strafgesetzbuch ein, um das unerlaubte Fotografien oder Filmen von Frauen unter der Kleidung besser zu unterbinden. Die SPÖ wollte generell, dass Nacktfotos ohne Wissen und Zustimmung der Betroffenen bestraft werden. Dafür fand sich allerdings keine Mehrheit.
Justizministerin Zadic will dennoch keine übereilten Konsequenzen ziehen. Daher wird sich wie beispielsweise auch beim Kampf gegen Hass im Netz eine Gruppe von Fachleuten intensiv mit der Thematik befassen. Zadic trat aber neben der Frage eines strafrechtlichen Vorgehens gegen das unfreiwillige Fotografien und Filmen unter Rock oder Kleid auch dafür ein, gesellschaftlich ein derartiges Verhalten mehr zu ächten.
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