Der Angeklagte hat nach eigenen Angaben seit 2015 Paletten und Kisten an die Firma geliefert. Nach einiger Zeit seien zwei Mitarbeiter auf ihn zugekommen und hätten gesagt, sie würden mitverdienen wollen. Das würden sie bei anderen Lieferanten auch so machen. Konkret habe er nur einen Teil der Ware abgeladen, es sei aber die gesamte Ladung abgezeichnet worden, erklärte er das System sinngemäß. Im Gegenzug habe er den Mitarbeitern Geld geben müssen.
Der Vorsitzende des Schöffensenats machte den Angeklagten in der Beschuldigteneinvernahme aber auf mehrere Ungereimtheiten in Details seiner Aussagen aufmerksam. Ein Urteil am Mittwoch schließt er - nicht zuletzt angesichts der Verantwortung des Beschuldigten - aus.
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