U-Ausschuss: Verfassungsdienst hält Regierungsbeschluss für...

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Die von SPÖ und Neos kritisierte Beschneidung des Untersuchungsgegenstandes durch ÖVP und Grüne sei zulässig, heißt es in einem Gutachten.

Der Verfassungsdienst sieht das Vorgehen der Bundesregierung in Sachen U-Ausschuss als rechtskonform an. Der Ministerrat hat am Mittwoch eine entsprechende Stellungnahme auf Basis des Gutachtens beschlossen, die vor dem Verfassungsgerichtshof eingebracht werden soll. Demnach ist die von SPÖ und Neos beanstandete Beschneidung des Untersuchungsgegenstandes durch ÖVP und Grüne zulässig.

SPÖ und Neos hatten ihre Beschwerde beim VfGH eingebracht. Die Verfassungsrichter müssen nun entscheiden, ob der Untersuchungsgegenstand gemäß den Wünschen von Rot-Pink erweitert wird. Beide Fraktionen hatten per Minderheitenrecht einen U-Ausschuss auf den Weg gebracht, der unter anderem Casinos- und Ibiza-Affäre umfassen sollte. ÖVP und Grüne sind der Meinung, der vorgelegte Text sei zu unbestimmt gewesen und strichen mit ihrer Mehrheit einige Punkte.

Um ihren Standpunkt rechtlich zu untermauern, beauftragte die Regierung den Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt. Dieser stellte nun fest, dass der Beschluss des Geschäftsordnungsausschusses nicht rechtswidrig sei.

 

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