U-Ausschuss: Anzeige gegen Blümel wegen Nicht-Lieferung der Akten

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Der Finanzminister stellt sich heute den Fragen der Opposition im Ibiza-U-Ausschuss. Aktuell wird der Anfangsverdacht der Anzeige geprüft.

Finanzminister Gernot Blümel dreht als Auskunftsperson heute seine dritte Runde im Ibiza-U-Ausschuss. Ausschussvorsitzender Wolfgang Sobotka ist ebenso geladen. ÖBAG-Chef Thomas Schmid hat abgesagt.

"Kann jemand aus dem Kabinett überhaupt eine Weisung geben, ohne mit dem Minister zu sprechen?", fragt Brandstätter Blümel. Müsse das nicht vom Bundesminister kommen? Haben die Kabinettsmitarbeiter also eine Weisung erteilt, von der der Bundesminister nichts gewusst hat? Völlig irrelevantes Detail am Rande: Der Finanzminister reibt beim Antworten fortwährend seinen rechten Daumen an seinem Zeigefinger.

Blümel will wissen, ob das überhaupt noch Teil des Untersuchungszeitraumes ist. Nein, sagt Verfahrensrichter Pöschl, aber es existiere eine abstrakte Relevanz zum Untersuchungsgegenstand. Die Frage wird zugelassen. Blümel lenkt nun ein und will das Dokument sehen. Er liest es sich durch. Nun argumentiert der Finanzminister, dass er in seiner Beschuldigteneinvernahme sehr wohl zur Bestellung von Peter Sidlo zum Casinos-Vorstand befragt wurde. Da es laut Staatsanwaltschaft eine Verschränkung zwischen der Sidlo- und der Schmid-Bestellung gibt, will Blümel auf diese Frage nicht antworten.

Pöschl sagt, dass Hafenecker nach den Wahrnehmungen von Blümel dazu fragen soll, dann würde er die Frage zulassen. Blümel entschlägt sich, weil diese Chats zu den Casinos-Ermittlungen gehören und in dieser Causa auch gegen ihn ermittelt wird. "Ich habe mich vergewissert, dass die Aktenlieferung direkt nach dem Urteil des VfGH geliefert werden", sagt Blümel. Abseits davon entschlage er sich, da er nicht wisse, was ihm vorgeworfen werde.

Eine Entschlagung sei bei der Frage zu den Aktenlieferungen sei zulässig, sagt Verfahrensrichter Pöschl.Nach mehreren Wortmeldungen und gegenseitigen Vorwürfen zwischen den Fraktionsführern entscheidet Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl, dass sich Blümel laut Verfahrensordnung bei dieser Frage sehr wohl entschlagen kann, auch wenn noch keine Ermittlungen stattfinden, sondern nur ein Anfangsverdacht geprüft wird.

 

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