Bei der WKStA, die in der Causa ermittelt, gibt es auf KURIER-Anfrage aus Rücksicht auf das Verfahren und die Betroffene dazu keine Auskunft.
Die in der ÖVP-Inseratenaffäre beschuldigte Meinungsforscherin hatte im März über ihre Anwältin den Antrag auf den Status einer Kronzeugin gestellt. Die Beschuldigte habe"ihr Wissen über neue Tatsachen und Beweismittel" offenbart, welches geeignet sei, zur Aufklärung beizutragen, heißt es in dem Antrag, der dem KURIER vorliegt.
Das Neue daran, sollte Beinschab den Status tatsächlich erhalten haben: Normalerweise wird der Kronzeugenstatus nur jenen gegeben, die von sich aus, ohne vorherige Zwangsmaßnahmen der Justiz , bei Straftaten geständig sind. Bei Beinschab gab es diese Zwangsmaßnahmen aber. Das für den Kronzeugenstatus erforderliche"reumütige Geständnis" liegt vor: Beinschab habe"eine deutliche innere Abkehr von ihren Taten" gezeigt. Auch dass Beinschab freiwillig an die Staatsanwaltschaft herangetreten sei, wird angeführt.
Im übrigen sei"nach den vorliegenden Informationen" davon auszugehen, dass es sich bei der Beschuldigten"nicht um eine Tatbeteiligte mit führendem oder maßgeblichem Tatbeitrag handelt".
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