Eine deutsche Pensionistin ist am Landesgericht Innsbruck zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt worden, weil sie behördlich angeordnete Isolation nicht beachtet haben soll.
Die 54-Jährige wurde im April positiv auf das Coronavirus getestet. Danach hat sie den behördlichen Absonderungsbescheid bekommen, in dem festgehalten wurde, dass sie sich nicht aus ihrer Wohnung entfernen durfte. Dennoch soll die Deutsche, die in Schwaz wohnt, zwei Tage später einkaufen gegangen sein, wieDer Ehemann der Deutschen, der sich aufgrund ihrer Infektion auch in Quarantäne befand, hielt sich an die Maßnahmen.
Tagsdarauf soll die Frau mit dem Lift einer großen Wohnanlage neun Stockwerke nach unten gefahren sein, um den Biomüll wegzuwerfen. Danach soll sie in einem öffentlichen Park noch Sonne getankt haben. Wieder traf die Polizei die 54-Jährige nicht in ihrer Wohnung an. Sie wurde erneut verwarnt.Ein drittes Mal ließ sich die Schwazer Polizei die Uneinsichtigkeit der Frau allerdings nicht gefallen.
Nachdem sie sich erneut nicht an die behördliche Isolation gehalten haben soll, wurde sie schließlich festgenommen und in die Justizanstalt gebracht. Beim heutigen Prozess merkte der Staatsanwalt an, dass die Deutsche"in einer Dreistigkeit mehrmals die Gesundheit anderer gefährdet habe und sich einen Dreck um andere geschert hat."
Österreich Neuesten Nachrichten, Österreich Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Herkunft: KURIERat - 🏆 4. / 63 Weiterlesen »
Herkunft: Heute_at - 🏆 2. / 98 Weiterlesen »
Herkunft: KURIERat - 🏆 4. / 63 Weiterlesen »
Herkunft: Heute_at - 🏆 2. / 98 Weiterlesen »