Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und das Verweilen außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr des folgenden Tages nur zu folgenden Zwecken zulässig:
der Kontakt mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird.“Wenn man also mehrmals wöchentlich, zum Beispiel via Smartphone , mit jemandem chattet und die jeweilige Person als „wichtige Bezugsperson“ erachtet, steht einem Treffen trotz „Ausgangssperre“ eigentlich nichts mehr im Weg - außer der eigenen Vernunft wohlgemerkt.
Sonst werden jene benachteiligt, die aus Vorsichtsgründen zwischenzeitlich nur virtuell Kontakt gehalten haben.Offiziell tritt man mit der Erweiterung auf „nicht-physische Kontakte“ der Kritik entgegen, dass sonst jene Menschen benachteiligt würden, die zur Vorsicht zwischenzeitlich nur virtuell Kontakt gehalten hatten.
Weil diese Hampelmänner noch wer erst nimmt der Großteil der Bevölkerung trifft sich sowieso mit wenn sie möchten
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