Darf man selbst Freunden und Eltern nicht mehr nahe kommen? Die neu erlassenen Regeln schreiben dies vor. Auf Nachfrage betont das Ministerium, diese noch zu ändern. Die neue Verordnung wurde jedoch vor dem Gesetz erlassen.
Am Montagabend erließ Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein die Öffnungsverordnung. Vergleichsweise früh, da die Maßnahmen erst ab 19. Mai gelten sollen. Und genau genommen zu früh: Denn die Verordnung des Ministeriums wurde erlassen, bevor noch das Gesetz, auf der sie fußt, vom Kanzleramt kundgemacht worden war.
Aber auch inhaltlich sorgte die Novelle für Aufsehen. Denn während sie sonst von Lockerungen geprägt ist, sehen die neuen Abstandsregeln in der Öffentlichkeit schärfere Regeln als bisher vor. So darf man niemandem mehr näher als zwei Meter kommen, wenn man mit der Person nicht zusammenwohnt.
Von der „Presse“ darauf angesprochen, erklärte das Gesundheitsministerium aber, reagieren zu wollen. Es handle sich um ein Versehen. Man werde noch vor dem 19. Mai durch eine Novelle klarstellen, dass dann Treffen in kleiner Gruppe ohne Abstand möglich sind. Aber worum geht es bei der Norm genau, was wird erlaubt sein, und ist die zu früh erlassene Verordnung ein Problem?
Man sollte nach 14-15 Monaten des herumdilettierens wirklich ein wenig Nachsicht haben. Die weitere dumme Einschränkung unserer Bürgerrechte tut türkisgrün echt leid und sie machen es sicher bald wieder gut. Nur bitte nicht wieder vor das Verfassungsgericht mit der Verordnung
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