Todeslenker (50) drohen bis zu drei Jahre Haft

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28-Jährige starb: Todeslenker (50) drohen bis zu drei Jahre Haft. „Der Vorwurf lautet auf grob fahrlässige Tötung“, erklärt die Linzer Staatsanwältin Ulrike Breiteneder.

Schnell arbeiten die Behörden nach dem Horrorunfall auf der Kleinzeller-Kreuzung, wo am 1. April Sarah Sch. aus Atzesberg in Oberösterreich schuldlos aus dem Leben gerissen worden war.

Der Rohrbacher, der den Crash ausgelöst hatte, musste - wie berichtet - für 20 Monate den Führerschein abgeben. Das hat die BH Rohrbach verhängt. Nun ist der Prozesstermin fix: Am 6. Juli muss sich Josef G. am Landesgericht Linz verantworten. „Der Vorwurf lautet auf grob fahrlässige Tötung“, erklärt die Linzer Staatsanwältin Ulrike Breiteneder. Die Strafdrohung: bis zu drei Jahre Haft.

 

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Lebenslang in den tiefsten Kärker!!!!!!!!

Einem wie diesen, sollte auf Lebenszeit die Lizenz entzogen werden, denn seine rücksichtslose Geisteshaltung wird sich gewiss NIE ändern.

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