Der Slogan dieser Regierung „Das Beste aus beiden Welten“ hat ja oft nicht gestimmt – aber in diesem Fall trifft er meines Erachtens zu. Es ist ein respektabler Kompromiss gefunden worden: bei dem man einerseits versucht, dem Selbstbestimmungsrecht Rechnung zu tragen; und andererseits hat man durch das Ziehen sehr enger Grenzen den Aspekt des Lebensschutzes, der Missbrauchsprävention entsprechend berücksichtigt.
Es ist anzunehmen, dass jene, die aus weltanschaulichen Gründen mehr wollen als nur assistierten Suizid, sich mit einer Neuregelung von § 78 nicht zufriedengeben und in absehbarer Zeit einen neuen Anlauf nehmen werden, um auch die Tötung auf Verlangen straffrei zu stellen. Darauf müssen wir uns als Gesellschaft einstellen.
Wenn man sich darauf einlässt, sieht man, dass es immer schwieriger wird, zu begründen, warum man hier eine strikte Grenze ziehen soll. Wenn man in die Benelux-Länder schaut, oder auch nach Spanien und Portugal, dann sieht man, dass man dort konsequenterweise noch weiter gegangen ist. In der Schweiz, wo Suizidbeihilfe schon lange etabliert ist, ist das derzeit nicht der Fall.
Aktive Sterbehilfe muss kommen, bei Rechtsbrechern & Pharmazuhältern auf der Gegenseite ein MUSS :-)
Das einzige Richtige wäre das gar nicht zu regeln!!! Wer sterben will soll es auch! Welcher verschissene Trottel maßt sich an, über den Tod anderer Menschen entscheiden zu dürfen?
Österreich Neuesten Nachrichten, Österreich Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Herkunft: Heute_at - 🏆 2. / 98 Weiterlesen »
Herkunft: krone_at - 🏆 12. / 53 Weiterlesen »
Herkunft: Heute_at - 🏆 2. / 98 Weiterlesen »