Strom und Internet muss der Arbeitgeber zahlen

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Mitarbeitern im Home-Office steht laut AK und ÖGB ein Zuschuss zur Strom- und Internetrechnung zu.

Experten das Österreichischen Gewerkschaftsbundes und der Arbeiterkammer haben angesichts zahlreicher Anfragen die geltenden Regelungen im Home-Office dargestellt. Es gebe kein einseitiges Recht auf Home-Office, Heimarbeit sei Vereinbarungssache, sagten Martin Müller und Silvia Hruska-Frank . Neben der Bereitstellung der Arbeitsmittel müsse der Arbeitgeber auch die durch Heimarbeit entstehenden Kosten für Internet und Strom übernehmen.

Mittels Einzel- oder Betriebsvereinbarung könnten derartige Pauschalen vereinbart werden. Es gebe mittlerweile Betriebsvereinbarungen mit weit höheren Pauschalbeträgen. Diese müssten derzeit aber versteuert werden. Die AK und der ÖGB plädieren dafür, derartige Zahlungen künftig nicht als Einkommen, sondern als reinen Kostenersatz zu behandeln.

, gibt es in Österreich nicht. Home-Office sei Vereinbarungssache, auch wenn in einer Pandemie der Druck auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer stark sei, die Arbeit nach Hause zu verlagern. Dabei komme es auf die Art der Vereinbarung an, ob zum Beispiel ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer jederzeit zurück ins Büro holen könne, das müsse man sich im Einzelfall anschauen.

Umgekehrt gebe es aber auch kein Recht des Arbeitnehmers, seine Arbeit im Büro auszuüben. Wenn der Arbeitgeber dies dem Arbeitnehmer nicht ermöglichen wolle, weil etwa das Büro nicht in Betrieb sei, müsse er dem Arbeitnehmer trotzdem das Entgelt weiterzahlen. Und wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keine oder unzureichende Betriebsmittel fürs Home-Office zur Verfügung stelle, dann könne der Arbeitnehmer eben weniger oder gar keine Leistung erbringen.

 

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Und wenn man sich die Anfahrt spart? Eventuell Kraftstoff? Das zählt nicht?

braucht immer gleich viel ,ausser man ist noch von Hinterdupfing und hat noch immer kein unlimit zu hause😂

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