Für all jene, die in eine Kontrolle fallen, heißt es nicht gleich Börserl zücken, zahlen und gehen. Nein, diemaximal bis zu viermal im JahrNoch eine Spur kostspieliger
wird es möglicherweise für jene, die in Berufung gehen: Kommt es zu einem Strafverfahren bei Gericht und fällt es zulasten des Klägers aus, erwartet den Ungeimpften bzw. die Ungeimpfte im schlimmsten Fall eine– das hängt vom Einkommen bzw. Vermögen ab. Es gibt keine Ersatzfreiheitsstrafe - wer nicht zahlt, muss also nicht ins Gefängnis.
Theoretisch kann jedes Mal Rechtsmittel eingelegt werden, da aber in der Praxis die Abhandlung eines Verfahrens eine gewisse Zeit benötigt, wird es pro Jahr maximal zweimal möglich sein, Einspruch einzulegen. 14 Tage nach der Strafverfügung gibt es die Möglichkeit, die Impfung nachzuholen – die Strafe wird somit hinfällig.Drei-Phasen-Vorgehen
: Ab dem Inkrafttreten am 4. Februar gilt zunächst die Eingangsphase, ab dem 15. März wird kontrolliert und abgestraft. Danach wird in einem Drei-Monats-Intervall in einer Kommissionsentscheidung evaluiert, ob die Impfpflicht aufrechtbleibt oder nicht, falls genug Menschen immunisiert sind. Sollte es notwendig sein, kann es in der dritten Phase zu automatisierten, flächendeckenden Strafen an einem bestimmten Stichtag für Ungeimpfte kommen. Aus dem Gesundheitsministerium heißt es jedoch,. Die Eingänge aus den nach diesem Bundesgesetz verhängten Geldstrafen fließen dem jeweiligen Landesgesundheitsfonds zu.Danke für Ihr Verständnis.
Mutter, oh Mutter! Ich hab kein Geld und du hast kein Geld Wer hat den Mann mit der Impfpflicht bestellt!
Strafen sind autoritäres Verhalten, um das Volk politisch zur Kurz-ÖVP zu umzuorientieren! Die Grünen um Kogler, Van der Bellen, Maurer usw. waren einst eine antiautoritäre Partei!
faschistoider impfzwang
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