eine weitere Niederlage vor Gericht erlitten. Der Möbelriese versucht seine Steuerzahlungen in Österreich zu reduzieren, indemGewinn in Österreich verringert
wird. Das ist nach Ansicht der Finanzbehörde unzulässig, was nun auch der Verwaltungsgerichtshof bestätigt hat, berichtet der"Standard".Lutz hatte gegen die Entscheidung der Behörde zunächst Revision eingelegt, doch das Bundesfinanzgericht hatte die Rechtsansicht der Finanzbehörde bestätigt. Somit landete der Fall beim, nachdem der Möbelkonzern schon beim Verfassungsgerichtshof abgeblitzt war.
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