Um eine Sterbeverfügung errichten zu können, ist die Aufklärung zweier Ärzte notwendig. Einer der Ärzte muss eine palliative Qualifikation verfügen - also Erfahrung im Bereich der aktiven und ganzheitlichen Behandlung von Patienten, die an einer fortschreitenden Erkrankung mit einer begrenzten Lebenserwartung leiden. Zudem muss die Entscheidungsfähigkeit der sterbewilligen Person ärztlich bestätigt werden.
Errichtet wird die Verfügung erst nach zwölf Wochen, um akute Krisenphasen zu überwinden. Bei Personen mit sehr geringer Lebensdauer verkürzt sich diese Frist auf zwei Wochen.Personen mit einer aufrechten Sterbeverfügung können in der Apotheke ein letales Präparat abholen. Das Medikament muss in jedem Fall selbstständig zugeführt werden. Jedoch wurde seitens der Regierung betont: Niemand sei dazu verpflichtet, Sterbehilfe zu leisten.
Laut Plänen soll die Neuregelung ab 1. Jänner 2022 in Kraft treten. Für die Umsetzung ist noch der Beschluss im Parlament notwendig, der im Dezember erfolgen soll. Mückstein betont, Ziel sei es, das flächendeckende, wohnortnahe Angebot zu stärken.
Und was sagt Brüsdel dazu?
Wurde auch Zeit. Das war dringend notwendig.
Gerade rechtzeitig - nach dem DRITTEN STICH werden das sehr viele Impflinge in Anspruch nehmen müssen.
Das habe ich gewusst, dass das kommt. So wird dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet. 100 %.
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