und einhergehend beschleunigter UVP-Verfahren eingegen Österreich eingeleitet. Im zugehörigen Schreiben, das der APA nun vorliegt, übt die EU zum Teil
Die EU-Kommission kritisiert just einen Hauptpunkt des Standortgesetzes, nämlich die sogenannte erhöhte Genehmigungspflicht . Diese sieht vor, dass eine Behörde - bei besonderem öffentlichen Interesse, das von einem Beirat bestätigt wird - nach zwölf Monaten eine Entscheidung über ein Projekt fällen kann. Dadurch sieht es die EU-Kommission nicht als gesichert an, dass alle Umweltauswirkungen berücksichtigt werden.
Zudem könnte der im EU-Recht verankerte Vorsorgegrundsatz verletzt werden, sollte ein nicht-entscheidungsreifes Projekt eine Bewilligung bekommen. Daher widersprächen § 11 Abs 4-6 Standortentwicklungsgesetzes dem Artikel 2 Absatz 1 der UVP-Richtlinie. Die Kommission argumentiert etwa mit der bisherigen Rechtsprechung des EuGH.
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