wurden vor den Vorhang gebeten. Beide sähen keine grundsätzlichen Probleme betreffend die gesetzliche Ermächtigung zur Überschreitung des Budgets für den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, wurde betont.
Genau für solche Fälle, wenn auch üblicherweise nicht in dieser Dimension, sehe die Verfassung eben die Möglichkeit der gesetzlichen Ermächtigung zur Überschreitung vor, bei denen es zwar schon möglich sei, sachliche Bedingungen vorzusehen, bei denen sich die konkret benötigten Budgetmittel allerdings erst durch ein zum Beschlusszeitpunkt noch"unvorhergesehenes Erfordernis" ergeben würden, so die Argumentation.
Immer nur gegen die anderen sein ... Politik in Österreich 😎👍🏼
Da kann man nur lernen, oder? Der Rechtsstaat als Blackbox im Darknet?
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