hat per Bescheid dem Kreditinstitut"AutoBank AG" die Fortführung des Geschäftsbetriebes mit sofortiger Wirkung zur Gänze untersagt.
Die Aufsichtsbehörde sieht eine Gefahr für die anvertrauten Vermögenswerte und hat deshalb auch eine Regierungskommissarin eingesetzt. Die Maßnahmen der FMA erfolgen zum Schutz der finanziellen Belange der Gläubiger, wird betont. Bereits im Vorjahr hatte die FMA von dem Geldinstitut eine Kapitalerhöhung angeordnet. Allerdings konnte kein Investor gefunden werden., nachdem 2020 ein Verlust von 9,7 Millionen Euro entstanden war, 3,2 Millionen Euro davon gehen auf Wertberichtigungen zurück. Die Bank warnte damals, dass ein Unterschreiten der vorgeschriebenen Kapitalpuffer möglich und ein Verlust der Hälfte des Grundkapitals im Zuge der Abwicklung"wahrscheinlich" sei.
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