Die Maskenpflicht bezieht sich im Handel und in Öffis künftig auf die FFP2-Maske, der Abstand, der einzuhalten ist, wächst von 1,5 auf 2 Meterab 25. Jänner beim Einkaufen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln verpflichtenden FFP2-Schutzmasken
sollen von der Mehrwertsteuer befreit werden. Ein entsprechender Antrag wird am Mittwoch in der Nationalratssitzung eingebracht. Damit soll der derzeit für die Masken gültige Umsatzsteuersatz von 20 Prozent komplett gestrichen werden, bestätigte das Finanzministerium am Dienstag einen Bericht der"Kronen Zeitung".Inkrafttreten soll die Mehrwertsteuer-Befreiung ab dem 23. Jänner, zwei Tage vor Beginn der FFP2-Pflicht., hieß es aus dem Finanzministerium.
Wieso müssen BÜRGER IMMER ZECHEN BEZAHLEN egal um was geht und in Pandemie Zeit für was niemand etwas kann müssen ohne Arbeit alle Belastungen weiter tragen, bezahlen wie wenn keine Pandemie gibt .....!!!!!!
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