den 139. Verhandlungstag im Grasser-Prozess mit folgenden Worten eröffnen:"Während derwerden Ton- und Videoaufnahmen gemacht“. Das ist bei Monsterprozessen wie der Buwog-Affäre üblich, wo 14 Angeklagte und über 100 Zeugen aussagen müssen.
Es dient zur Unterstützung der Protokollierung. Aber auch damit die Angeklagten eine bessere Akustik haben und die Mimik der Zeugen während der Aussage beobachten können. Hierfür wurden im Gerichtsaal extra TV-Bildschirme aufgestellt, damit die Angeklagten, die hinter dem Zeugen sitzen, die Aussage mitverfolgen können. So weit so gut. die Abschrift der Aussagen im Prozess viel zu langsam voran ging, forderten sie beim vom Gericht die Ton- und Videoaufnahmen an.
Darunter auch ein „Fischauge“. Es stellt also nahezu den gesamten Verhandlungssaal dar, die Tonspur zum Fischauge ist besonders gut zu hören.© Bild: APA - Austria Presse AgenturNatürlich ist die Tonqualität der Aufnahmen abseits der nicht so brillant, wie wenn man direkt ins Mikrofon spricht. Tatsache ist aber, man hört, was die Angeklagten mit ihren Anwälten vor dem Start der Verhandlung und in den Pausen reden.
Insgesamt wurden so 169 Stunden seit Prozessstart im Dezember 2017 gesetzeswidrig aufgenommen. Dass solche Aufnahmen gestzeswidrig sind, zeigen auch die Ermittlungen gegen die Hintermänner des Ibiza-Videos."Nur diese Aufnahmen machten Privatpersonen in
Was passiert hier gerade in/mit Österreich Nicht einmal George Orwell hätte sich so etwas vorstellen können! Die Stasi hätte ihre helle Freude an den heutigen Möglichkeiten gehabt.
Die überforderte Justiz zeigt ihr können
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