Schuldig! Strache wegen Bestechung verurteilt

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Der Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ist am Freitag am Wiener Landesgericht wegen Bestechlichkeit verurteilt worden - nicht rechtskräftig.

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wurde am heutigen Freitag ein Urteil verkündet. Ihm und dem mitangeklagten Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, wurden von Seiten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Bestechlichkeit bzw. Bestechung vorgeworfen.

Strache soll gegen Spenden ein Gesetz auf den Weg gebracht haben, was dieser bestreitet. Im Falle von Schuldsprüchen drohen beiden Haftstrafen von sechs Monaten bis fünf Jahren. Im Fall von Schuldsprüchen wurden Haftstrafen von sechs Monaten bis fünf Jahren erwartet. Nun steht fest: Die beiden Angeklagten werden - nicht rechtskräftig - verurteilt. Die Strafen wegen Bestechung und Bestechlichkeit lauten: für Walter Grubmüller ein Jahr Haft bedingt, bei Strache sind es15 Monate bedingt.

Der Ex-FPÖ-Obmann Strache wurde also in erster Instanz schuldig gesprochen und wird wegen Bestechlichkeit verurteilt – nicht rechtskräftig. Er hat die Möglichkeit in Berufung zu gehen – was er laut Experten auch machen wird.Strache-Verteidiger Johann Pauer hatte zuvor in seinem Schlussplädoyer festgestellt, dass die Annahmen der WKStA"zur Gänze falsch" und durch das Beweisverfahren widerlegt seien.

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