Rentner muss doch nicht für Vandalen zahlen

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💶🛵🧹 Unbekannte hatten im Dezember das Mopedauto eines Rentners in der Innsbrucker Erzherzog-Eugen-Straße umgeworfen. Dennoch sollte zunächst der Besitzer die Kosten für die Fahrbahnreinigung begleichen.

Innsbruck – Gute Nachrichten für den Mindestrentner, der im Dezember Opfer eines Vandalenaktes wurde : Der Besitzer eines Mopedautos muss doch nicht für die Reinigungskosten aufkommen, die die unbekannten Täter verursacht haben. „Ich werde das regeln“, verspricht der für Soziales und die Feuerwehr zuständige Stadtrat Franz Gruber . Schon vorher bot Gemeinderat Gerald Depaoli an, die Rechnung des Stadtmagistrats zu begleichen.

Doch damit war der Fall nicht erledigt: Mitte Februar erhielt der Geschädigte einen Zahlungsbescheid vom Stadtmagistrat. Der Mindestrentner wurde aufgefordert, die Kosten für die Fahrbahnreinigung – immerhin 154,95 Euro – zu begleichen.

 

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